Kompetente Beratung im Rahmen des EWKFondsG
Gesetz über den Einwegkunststofffonds
Wir sind Bevollmächtigter
Die qorus GmbH unterstützt Sie als registrierter Bevollmächtigter (Reg.-Nr. B-7376E8) bei allen Herausforderungen rund um das EWKFondsG.
Mit unserer Expertise stehen wir Ihnen von der Registrierung bis zur Umsetzung regulatorischer Anforderungen kompetent und zuverlässig zur Seite. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung, um Ihre Ziele sicher und effizient zu erreichen.
Herstellerprüfung im Rahmen des EWKFondsG
Ist Ihr Unternehmen im Sinne des EWKFondsG als Hersteller einzustufen?
Und welche Verpflichtungen ergeben sich daraus?
Die qorus GmbH hilft Ihnen gerne dabei, Klarheit zu schaffen. Wir überprüfen, ob Ihr Unternehmen die Voraussetzungen erfüllt und beraten Sie zu den damit verbundenen Anforderungen. Mit unserer Unterstützung behalten Sie die gesetzlichen Vorgaben im Blick und sind bestens vorbereitet.
Kompletter Service für Ihre Bevollmächtigung
- Beratung
- Prozessbegleitung
- Übernahme Ihrer Pflichten als Hersteller
- Überprüfung der Abgabenbescheide
- Verwaltung der Zahlungen